Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kastrom BFSG Plugin
Kastrom GmbH
Karlsburger Str. 63
D-81829 München
(nachfolgend „Vermieter“ genannt)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die entgeltliche, nicht exklusive Überlassung der Software „Barrierefreiheit Plugin“ an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Mieter“ genannt). Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist ausgeschlossen. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken.
§ 1 Leistungen
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche, nicht exklusive Überlassung der Software „Barrierefreiheit Plugin“ durch den Vermieter zur Nutzung auf einer Webseite des Mieters. Die Überlassung erfolgt unbefristet gegen Zahlung einer laufenden Vergütung.
(2) Die Software wird als einbettbarer Codeschnipsel durch den Vermieter auf der Webseite des Mieters eingebunden und aktiviert.
(3) Der Vermieter stellt eine technische Dokumentation zur Verfügung, die den Funktionsumfang beschreibt und die Bedienung erläutert.
(4) Die Software dient der technischen Unterstützung bei der Umsetzung barrierefreier Webseiten gemäß gängiger Standards (z. B. WCAG 2.1). Eine rechtliche Garantie für vollständige Barrierefreiheit oder gesetzliche Konformität wird ausdrücklich nicht übernommen.
§ 2 Übergabe, Installation und Mitwirkungspflichten
(1) Die Installation der Software erfolgt ausschließlich durch den Vermieter selbst auf der vom Mieter benannten Webseite. Eine eigenständige Installation durch den Mieter oder durch Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter rechtzeitig und vollständig die zur Installation notwendigen technischen Zugangsdaten (z. B. Admin-Zugang, FTP-Zugang o. ä.) bereitzustellen.
(3) Der Vermieter nutzt die Zugangsdaten ausschließlich zur Softwareeinbindung und löscht diese unmittelbar nach abgeschlossener Installation.
(4) Der Vermieter informiert den Mieter nach erfolgreicher Installation über die betriebsbereite Inbetriebnahme.
(5) Eine optionale Schulung zur Nutzung der Software kann gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden.
§ 3 Vergütung
(1) Der Mieter kann bei Vertragsschluss zwischen monatlicher oder jährlicher Zahlungsweise wählen:
– Variante „Webseite“: 39,90 € netto pro Monat
– Variante „Online-Shop“: 59,90 € netto pro Monat
(2) Für die Installation durch den Vermieter fällt eine einmalige Pauschale in Höhe von 199,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer an.
(3) Bei einer späteren Neuinstallation (z. B. durch Domainwechsel, Relaunch o. ä.) wird diese Gebühr erneut fällig.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zum Ende eines Vertragsjahres anzupassen. Eine Mitteilung erfolgt mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform.
(5) Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats. Bei jährlicher Zahlweise ist die gesamte Vergütung im Voraus fällig.
§ 4 Updates und Weiterentwicklungen
(1) Der Vermieter stellt während der Vertragslaufzeit notwendige Updates zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Software bereit.
(2) Funktionale Weiterentwicklungen (z. B. neue Versionen) können bereitgestellt und ersetzt werden. Die Installation erfolgt durch den Vermieter.
(3) Updates werden unentgeltlich über die Serverstruktur des Vermieters bereitgestellt.
§ 5 Rechteeinräumung und Nutzung
(1) Der Mieter erhält eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software auf einer einzelnen Webseite.
(2) Die Nutzung ist nur auf der Domain zulässig, auf der der Vermieter die Software erstmalig installiert hat. Eine erneute oder zusätzliche Nutzung erfordert eine Freischaltung durch den Vermieter.
(3) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder der Einsatz auf fremden Webseiten ist unzulässig.
(4) Es ist untersagt, technische Schutzmechanismen zu verändern, zu umgehen oder zu entfernen.
(5) Bei Verdacht auf unberechtigte Nutzung oder Weitergabe ist der Vermieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Mieter wählt bei Vertragsschluss zwischen zwei Vertragsmodellen:
– Monatlicher Mietvertrag: Laufzeit unbefristet, kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform.
– Jährlicher Mietvertrag: Laufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsbeendigung ist der Mieter verpflichtet, die Software vollständig zu entfernen. Auf Wunsch hat der Mieter die Deinstallation schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
§ 7 Sach- und Rechtsmängel
(1) Die Software entspricht den in der Dokumentation beschriebenen Funktionen. Öffentliche Aussagen und Werbematerialien stellen keine garantierten Eigenschaften dar.
(2) Der Vermieter stellt sicher, dass die Software im vereinbarten Rahmen funktioniert. Eine Anpassung an zukünftige IT-Umgebungen oder gesetzliche Entwicklungen ist nicht geschuldet.
(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bestehende Mängel ist ausgeschlossen.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter bei der Fehlersuche und -beseitigung durch technische Informationen zu unterstützen.
(5) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die rechtliche Wirkung der Software im Hinblick auf gesetzliche Barrierefreiheitsanforderungen.
§ 8 Haftung
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; maximal jedoch auf das Fünffache der vom Mieter im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Vergütung, höchstens jedoch 3.000 € pro Vertragsjahr.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 9 Änderungen der Vertragsbedingungen
(1) Änderungen dieser AGB werden dem Mieter spätestens zwei Monate vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Mieter den Änderungen nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen. Widerspricht der Mieter, läuft das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen weiter.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Ersatzregelung zu finden.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Nebenabreden bedürfen der Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.
(5) Der Vertrag ist als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB zu qualifizieren.